Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
GeBa Vermietungs GmbH · Stand: September 2026
Our terms and conditions are provided in German. The German version is legally binding.
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die vorübergehende Überlassung von Zimmern, Apartments, Wohnungen, Glamping-Unterkünften und sonstigen Unterkünften zur Beherbergung sowie für alle damit verbundenen Leistungen der GeBa Vermietungs GmbH (nachfolgend „GeBa“).
Vertragspartner ist:
GeBa Vermietungs GmbH
Dieskaustraße 443
04249 Leipzig
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer Tilmann Geitner.
Abweichend hiervon ist für das Boho-Chic-Apartment (Markkleeberg) und das Koala-Apartment (Leipzig-Oststraße) Vertragspartner:
Tilmann Geitner – Vermietung und Verpachtung (Tilmann Geitner VuV)
Rütlistr. 10
13407 Berlin
Deutschland
USt-IdNr. DE364768577
Soweit diese AGB von „GeBa“ sprechen, gilt dies für Verträge über diese beiden Apartments entsprechend für Tilmann Geitner VuV.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn GeBa ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss / Direktbuchung
Mit Durchführung einer verbindlichen Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an.
Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch GeBa zustande.
Bei Direktbuchungen über die Website wird dem Gast vor Abschluss der Buchung der Gesamtpreis angezeigt. Die Buchung wird verbindlich, sobald der Gast den Buchungsvorgang abschließt und die Zahlung bzw. Zahlungsautorisierung erfolgreich durchgeführt wurde.
Bei Buchungsanfragen, die ausdrücklich als unverbindliche Anfrage gekennzeichnet sind, kommt durch das Absenden der Anfrage noch kein Beherbergungsvertrag zustande.
GeBa ist berechtigt, Buchungsanfragen abzulehnen.
Wird lediglich eine Unterkunftskategorie gebucht, besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer oder eine bestimmte Einheit innerhalb dieser Kategorie.
3. Preise & Zusatzleistungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen oder individuell vereinbarten Preise.
Bei Buchungen durch Verbraucher verstehen sich die ausgewiesenen Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und der bei der Buchung zwingend anfallenden Preisbestandteile.
Vom Gast persönlich geschuldete örtliche Abgaben oder gesetzlich vorgeschriebene Abgaben können gesondert erhoben werden, soweit diese nicht bereits im ausgewiesenen Gesamtpreis enthalten sind.
Optionale Zusatzleistungen, insbesondere Parkplatz, Küchennutzung, Early Check-in, Late Check-out oder sonstige Zusatzangebote, werden zu den bei Buchung bzw. Bestellung ausgewiesenen Preisen berechnet.
4. Zahlungsbedingungen / Online-Zahlung
Der Gesamtpreis ist grundsätzlich bei der Buchung bzw. vor Beginn des Aufenthalts vollständig zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
Bei Direktbuchungen über die Website kann die Zahlungsabwicklung über einen externen Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, erfolgen.
Die Zahlungsdaten werden hierbei unmittelbar durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Barzahlung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
GeBa kann fällige und berechtigte Forderungen, insbesondere für vereinbarte Zusatzleistungen oder vom Gast verursachte Schäden, mit der Kaution verrechnen bzw. über ein hierfür zulässiges Zahlungsmittel abrechnen.
5. Stornierung / Nichtanreise / No-Show
Bei Direktbuchungen (Website, Telefon, WhatsApp, E-Mail) kann der Gast die Buchung bis 14 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren; maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei GeBa (telefonisch oder in Textform). Der letzte Tag der kostenfreien Stornierung wird bei der Online-Buchung vor dem Abschluss angezeigt. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Bei Buchungen über Vermittlungsportale (z. B. Booking.com, Airbnb) gelten die dort bei Abschluss der Buchung ausgewiesenen Stornierungsbedingungen.
Storniert der Gast später als 14 Tage vor dem Anreisetag oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, bleibt der Anspruch von GeBa auf die vereinbarte Vergütung grundsätzlich bestehen.
GeBa muss sich ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen.
Soweit keine anderweitige Vermietung erfolgt, kann GeBa den Anspruch unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen mit 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises ansetzen.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass GeBa kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei terminbezogener Beherbergung
Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum abgeschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Die vereinbarten Stornierungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
7. Online-Check-in & Identitätsprüfung
GeBa arbeitet teilweise ohne dauerhaft besetzte Rezeption. Der Gast kann daher verpflichtet sein, vor der Anreise einen Online-Check-in durchzuführen.
Hierbei können insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten und die für die Durchführung des Aufenthalts erforderlichen Identifikationsdaten abgefragt werden.
GeBa kann zur Identitätsprüfung die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses verlangen, soweit dies für die Vertragsdurchführung, Sicherheit oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Der Gast ist verpflichtet, bei der Buchung und beim Online-Check-in wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Kann die Identität des Gastes aufgrund fehlender oder offensichtlich falscher Angaben nicht ausreichend festgestellt werden, kann GeBa die Herausgabe von Zugangsdaten bis zur Klärung zurückhalten.
8. Gästezahl & nicht angemeldete Personen
Die Unterkunft darf nur von der bei der Buchung angegebenen bzw. nachträglich mit GeBa vereinbarten Anzahl von Personen genutzt werden.
Eine Überschreitung der zulässigen Belegung oder die dauerhafte Übernachtung nicht angemeldeter Personen ist ohne vorherige Zustimmung von GeBa nicht gestattet.
Zusätzliche Gäste können entsprechend den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisen nachberechnet werden.
Eine Überschreitung der maximal zulässigen Belegung kann zur Beendigung des Aufenthalts führen.
9. Check-in / Check-out
Check-in und Check-out erfolgen zu den für die jeweilige Buchung mitgeteilten Zeiten.
Early Check-in und Late Check-out sind nur nach vorheriger Zustimmung und vorbehaltlich der Verfügbarkeit möglich.
Die hierfür geltenden Preise werden dem Gast vor der Buchung der jeweiligen Zusatzleistung mitgeteilt.
Verlässt der Gast die Unterkunft ohne Zustimmung erheblich später als vereinbart und entstehen GeBa dadurch zusätzliche Kosten oder ein Vermietungsausfall, haftet der Gast für den tatsächlich entstandenen Schaden.
10. Zugangscodes, Schlüssel & Zugangsmittel
Zugangscodes, Schlüssel, Schlüsselkarten und sonstige Zugangsmittel dürfen ausschließlich vom Gast und den ordnungsgemäß angemeldeten Mitreisenden verwendet werden.
Zugangscodes dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
Bei Verlust eines Schlüssels oder sonstigen Zugangsmittels haftet der Gast für die hierdurch tatsächlich entstehenden notwendigen Kosten.
Dies kann insbesondere den Ersatz von Schlüsseln, Schließzylindern oder – soweit aus Sicherheitsgründen tatsächlich erforderlich – Teilen einer Schließanlage umfassen.
11. Kaution
GeBa ist berechtigt, zur Absicherung von Ansprüchen aus dem Beherbergungsvertrag eine Kaution zu verlangen.
Die reguläre Kaution beträgt derzeit:
- Dieskaustraße 443: 60,00 €
- Torgauer Straße 62 (Gruppenapartments): 250,00 €
- Boho-Chic-Apartment (Markkleeberg) und Koala-Apartment (Leipzig-Oststraße): 250,00 € je Apartment
Bei längeren Aufenthalten, Gruppenbuchungen oder einem erhöhten Sicherungsbedarf kann vor Vertragsschluss eine angemessen höhere Kaution vereinbart werden.
Die Kaution kann insbesondere per Kreditkarte, Vorautorisierung oder Überweisung hinterlegt werden.
Die Kaution wird grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Aufenthalts freigegeben bzw. zurückgezahlt, soweit keine offenen Ansprüche bestehen.
Berechtigte Forderungen können mit der Kaution verrechnet werden. Der Gast erhält auf Anfrage eine nachvollziehbare Aufstellung.
12. Nutzung der Unterkunft
Die Unterkunft darf ausschließlich zu dem vereinbarten Beherbergungszweck genutzt werden.
Ohne vorherige Zustimmung von GeBa sind insbesondere untersagt:
- Weitervermietung oder Weitergabe der Unterkunft an Dritte,
- gewerbliche Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit Publikumsverkehr,
- Foto- oder Videoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken,
- rechtswidrige Nutzung sowie
- eine Nutzung, die den ordnungsgemäßen Betrieb oder andere Gäste erheblich beeinträchtigt.
13. Haftung des Gastes / Beschädigungen
Der Gast ist verpflichtet, Unterkunft, Gemeinschaftsbereiche, Einrichtung und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Mitreisenden oder Besucher schuldhaft verursachen.
Schäden sind GeBa unverzüglich mitzuteilen.
Normale, vertragsgemäße Abnutzung stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung können die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten berechnet werden.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
14. Zwischenreinigung & Zutritt bei längeren Aufenthalten
Bei Aufenthalten von mehr als sieben Nächten ist GeBa berechtigt, in angemessenen Abständen Zwischenreinigungen sowie notwendige Kontrollen des Zustands der Unterkunft durchzuführen.
Der Termin wird dem Gast grundsätzlich vorher angekündigt.
Der Gast ist verpflichtet, GeBa oder einem von GeBa beauftragten Dienstleister zum angekündigten Termin Zugang zur Unterkunft zu ermöglichen.
Bei dringenden Gefahrenlagen, insbesondere Feuer, Wasserschäden, erheblichem Rauchverdacht oder sonstigen Situationen, in denen ein sofortiges Handeln zur Abwehr erheblicher Schäden erforderlich ist, darf die Unterkunft auch ohne vorherige Terminvereinbarung betreten werden.
15. Rauchverbot
Das Rauchen ist in sämtlichen Zimmern, Apartments und geschlossenen Gemeinschaftsbereichen untersagt.
Das Verbot umfasst insbesondere Zigaretten, E-Zigaretten, Shishas, Tabakerhitzer und vergleichbare Produkte.
Verursacht ein Verstoß zusätzliche Reinigungs-, Geruchsneutralisierungs-, Reparatur- oder Vermietungsausfallkosten, haftet der Gast für den hierdurch tatsächlich entstandenen Schaden.
GeBa kann hierfür einen pauschalierten Schadensersatz von 250,00 € verlangen. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. GeBa bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Führt das Verhalten des Gastes zur Auslösung einer Brandmeldeanlage oder zu einem Einsatz von Feuerwehr oder Sicherheitsdienst, haftet der Gast bei schuldhafter Verursachung zusätzlich für die hierdurch tatsächlich entstehenden Kosten.
16. Partys, Ruhezeiten & Verhalten
Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist einzuhalten.
Partys, Feiern und vergleichbare Veranstaltungen sind in Zimmern, Apartments und Gemeinschaftsbereichen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von GeBa untersagt.
Gäste haben insbesondere während der Ruhezeiten vermeidbaren Lärm zu unterlassen und Rücksicht auf andere Gäste sowie Nachbarn zu nehmen.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann GeBa nach vorheriger Aufforderung zur Unterlassung bzw. bei besonders schweren Verstößen den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund beenden.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
17. Gemeinschaftsküche
Soweit für die jeweilige Unterkunft eine Gemeinschaftsküche angeboten oder als Zusatzleistung gebucht wird, darf diese ausschließlich von hierzu berechtigten Gästen genutzt werden.
Die Gemeinschaftsküche darf grundsätzlich von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr genutzt werden. Außerhalb dieser Zeiten ist die Nutzung zur Wahrung der Nachtruhe untersagt.
Der Gast ist verpflichtet:
- benutztes Geschirr und Küchenutensilien zu reinigen,
- Arbeitsflächen und Geräte sauber zu hinterlassen,
- Lebensmittel ordnungsgemäß zu lagern,
- Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und
- die Kücheneinrichtung und Geräte sorgfältig zu behandeln.
Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm oder seinen Mitreisenden schuldhaft verursachte Schäden an Kücheneinrichtung, Geräten und Inventar.
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung können die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten berechnet werden.
GeBa kann bei erheblichen oder wiederholten Verstößen die weitere Küchennutzung untersagen.
18. Haustiere
Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Gesetzlich erforderliche Ausnahmen für Assistenzhunde bleiben unberührt.
Verursacht ein entgegen dieser Regelung mitgebrachtes Tier zusätzliche Reinigungs- oder Reparaturkosten, haftet der Gast für den tatsächlich entstandenen Schaden.
19. Videoüberwachung
Zum Schutz von Gästen, Mitarbeitern, Eigentum und zur Wahrnehmung des Hausrechts können ausgewählte Gemeinschafts- und Außenbereiche videoüberwacht werden.
Hierzu können insbesondere Eingangsbereiche, Flure, Gemeinschaftsküche, Grundstücksflächen und Stellplätze gehören.
Zimmer, Apartments, Badezimmer und sonstige dem privaten Aufenthalt dienende Bereiche werden nicht videoüberwacht.
Eine Tonaufzeichnung erfolgt nicht.
Die Aufzeichnungen werden auf einem hausinternen Server gespeichert und ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlich zulässigen Zwecke verarbeitet.
Vor Ort wird auf die Videoüberwachung durch entsprechende Beschilderung hingewiesen.
Weitere Informationen zur Videoüberwachung und Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung bzw. den vor Ort bereitgestellten Datenschutzhinweisen.
20. Brandschutz & Sicherheit
In einzelnen Gebäuden, insbesondere in der Dieskaustraße 443, befinden sich Rauchmelder, Brandmeldeanlagen sowie weitere Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes.
Das Entfernen, Abdecken, Ausschalten, Beschädigen oder sonstige Manipulieren von Rauchmeldern, Brandmeldern, Feuerlöschern, Fluchtwegkennzeichnungen, Notausgängen oder sonstigen Brandschutzeinrichtungen ist strengstens untersagt.
Bei einem akustischen Feueralarm ist das Gebäude unverzüglich über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege zu verlassen.
Aufzüge dürfen im Brandfall, soweit vorhanden, nicht benutzt werden.
Notausgänge und Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben und dürfen weder zugestellt noch blockiert werden.
Den Anweisungen von Feuerwehr, Rettungsdienst, Sicherheitsdienst sowie Mitarbeitern von GeBa ist in einer Gefahrensituation Folge zu leisten.
Verursacht ein Gast schuldhaft einen Fehlalarm, manipuliert Brandschutzeinrichtungen oder entstehen hierdurch Einsatz-, Reparatur- oder sonstige Kosten, haftet der Gast für den tatsächlich entstandenen Schaden.
GeBa kann bei einer schuldhaften Manipulation von Brandschutzeinrichtungen einen pauschalierten Schadensersatz von 200,00 € verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende nachgewiesene Schäden bleiben unberührt.
21. Internetnutzung
Soweit WLAN zur Verfügung gestellt wird, darf der Internetanschluss nicht für rechtswidrige Zwecke genutzt werden.
Insbesondere sind rechtswidriges Filesharing, die Verbreitung rechtswidriger Inhalte und sonstige rechtswidrige Nutzungen untersagt.
Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden und Ansprüche Dritter.
22. Parkplätze
Soweit GeBa einen Stellplatz zur Verfügung stellt, kommt hierdurch grundsätzlich kein Verwahrungsvertrag zustande.
GeBa übernimmt keine Bewachung des abgestellten Fahrzeugs oder darin befindlicher Gegenstände.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Flächen und entsprechend den vor Ort mitgeteilten Parkregeln.
Fluchtwege, Zufahrten, Tore und Rettungswege dürfen nicht blockiert werden.
23. Glamping-Unterkünfte
Für Glamping-Unterkünfte gelten diese AGB entsprechend.
Aufgrund der besonderen Beschaffenheit einer Zeltunterkunft können Witterungseinflüsse, Außengeräusche, Temperaturschwankungen sowie Insekten nicht vollständig ausgeschlossen werden und stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, soweit die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Offenes Feuer, Kerzen, Kochgeräte oder andere offene Flammen sind innerhalb der Zelte untersagt.
Die jeweils ausgewiesenen Sanitär- und Gemeinschaftseinrichtungen dürfen entsprechend den hierfür geltenden Hausregeln genutzt werden.
24. Haftung von GeBa
GeBa haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von GeBa, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet GeBa unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
25. Kündigung / Beendigung des Aufenthalts
GeBa kann den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
- erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung,
- erheblichen Störungen anderer Gäste oder Nachbarn,
- Gewalt, Bedrohungen oder erheblich aggressivem Verhalten,
- vorsätzlicher Manipulation von Sicherheitseinrichtungen,
- erheblicher Überschreitung der vereinbarten Gästezahl,
- unerlaubter Weitervermietung,
- rechtswidriger Nutzung der Unterkunft oder
- Nichtleistung einer vereinbarten Zahlung oder Kaution trotz angemessener Nachfrist.
Soweit der wichtige Grund vom Gast schuldhaft verursacht wurde, bleiben gesetzliche Zahlungs- und Schadensersatzansprüche von GeBa unberührt.
26. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung im Zusammenhang mit Buchungen, Online-Zahlungen, Online-Check-in, Identitätsprüfung, Kommunikation und gegebenenfalls Videoüberwachung.
Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Website von GeBa abrufbar.
27. Verbraucherstreitbeilegung
GeBa ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
28. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz von GeBa.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen können in Textform erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026